Letzte Aktualisierung: 18. August 2024
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen Lazur Horizon und ihren Kunden über Innenarchitektur- und Designleistungen.
Der Vertrag kommt durch die schriftliche Bestätigung unseres Angebots durch den Kunden zustande. Mündliche Nebenabreden bedürfen der schriftlichen Bestätigung.
Der Umfang unserer Leistungen ergibt sich aus der jeweiligen Leistungsbeschreibung und dem Kostenvoranschlag. Änderungswünsche können zu Mehrkosten führen.
Der Kunde verpflichtet sich:
Die Vergütung richtet sich nach dem vereinbarten Kostenvoranschlag. Zahlungen sind wie folgt fällig:
Alle Entwürfe, Pläne und sonstigen Unterlagen bleiben unser geistiges Eigentum. Eine Weitergabe an Dritte ohne unsere Zustimmung ist nicht gestattet.
Unsere Haftung ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Bei leichter Fahrlässigkeit haften wir nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.
Für Planungsleistungen gilt eine Gewährleistungsfrist von 2 Jahren ab Abnahme. Mängel sind unverzüglich schriftlich anzuzeigen.
Der Vertrag kann von beiden Seiten mit einer Frist von 4 Wochen zum Monatsende gekündigt werden. Bereits erbrachte Leistungen sind anteilig zu vergüten.
Es gilt Schweizer Recht. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Zürich. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt der Rest des Vertrags gültig.